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Eltern-FAQ — 24 häufige Fragen

Was Eltern fragen.
Was wir antworten.

Kurz, ehrlich, ohne juristische Glasur. Klick auf die Fragen, um die Antworten zu öffnen. Im Zweifel: Schule, Hausarzt, Schulamt.

Krankmeldung & Entschuldigung

Wann muss ich die Schule informieren?+
Sofort, am ersten Fehltag, vor Unterrichtsbeginn. Telefonisch oder per Mail an das Sekretariat. Viele Schulen haben eine Krankmeldungs-Hotline.
Reicht eine SMS oder WhatsApp an die Klassen­lehrerin?+
Formal: nein. Praktisch: oft akzeptiert. Verlass dich nicht drauf — ruf die Sekretariats-Nummer an, damit die Abwesenheit offiziell registriert ist.
Bis wann muss die schriftliche Entschuldigung da sein?+
In Baden-Württemberg: innerhalb von drei Schultagen nach der Erkrankung. Die meisten Schulen sind flexibel, aber „mündlich gemeldet, schriftlich nachgereicht" sollte zur Regel werden.
Reicht eine Entschuldigung der Eltern, oder braucht es ein Attest?+
Bei kurzen Erkrankungen (in der Regel bis zu drei aufeinander­folgenden Schultagen): Eltern-Entschuldigung reicht. Ab dem vierten Tag oder bei häufigem Fehlen: Attest.
Was, wenn mein Kind in der Schule krank wird?+
Das Schulsekretariat ruft an. Du holst dein Kind ab. Bei Fieber oder Erbrechen schicken die meisten Schulen sofort nach Hause. Eine schriftliche Entschuldigung folgt am nächsten Tag.
Mein Kind ist seit drei Tagen krank — kann es jetzt einfach wieder hin?+
Ja, wenn es fieberfrei und ansteckungsfrei ist. Bei Magen-Darm-Erkrankungen gilt: 48 Stunden symptomfrei. Bei manchen Infektionskrankheiten (Scharlach, Masern, Windpocken) gibt's klare Vorschriften — frag den Hausarzt.

Attest & Befreiung

Mein Hausarzt will kein Attest ausstellen — was tun?+
Frag nach, warum. Wenn er das Kind nicht für krank hält, ist das eine medizinische Einschätzung — die Schule muss sie akzeptieren. Wenn du unsicher bist, hol eine Zweitmeinung in einer Kinderarzt-Praxis.
Muss die Diagnose im Attest stehen?+
Nein. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber der Schule. Es reicht „Patient:in ist vom XX. bis XX. nicht schulfähig".
Was kostet ein schulisches Attest?+
5–25 Euro, in der Regel privatzuzahlen, weil „auf Verlangen Dritter" (der Schule). Manche Praxen rechnen es kulant ab.
Mein Kind soll an einem Klausurtag fehlen — was tun?+
Bei Klausuren verlangen die meisten Schulen ein Attest, auch für einen einzigen Tag. Termin am gleichen Tag beim Hausarzt machen — das ist wichtig, sonst gilt die Klausur als „nicht angetreten" und kann mit 0 Punkten gewertet werden.
Mein Kind hat einen Sportunfall — gibt's eine Befreiung?+
Ja. Der Arzt stellt eine „Sportbefreiung" für einen bestimmten Zeitraum aus. Das Kind sitzt dann während des Sportunterrichts dabei — es muss nicht zu Hause bleiben.
Können wir das Kind für eine Familienfeier beurlauben?+
Ja, im Einzelfall — formloser Antrag bei der Klassenlehrkraft oder Schulleitung, mindestens 2 Wochen vorher. Religiöse Feste, Hochzeiten in der Familie, runde Geburtstage der Großeltern werden meist gewährt. „Skifahren über die Brückentage" eher nicht.
Wir wollen vor den Sommerferien für 2 Wochen wegfahren — geht das?+
Direkt vor oder nach den Schulferien wird die Beurlaubung sehr selten gewährt — sie würde alle Eltern dazu einladen, gleichermaßen zu fragen. In begründeten Ausnahmen (familiäre Härte): Schulleitung kontaktieren.

Schul­ver­meidung & Schulangst

Mein Kind sagt morgens immer öfter, es will nicht zur Schule — ist das schon Schulangst?+
Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Beobachte 2 Wochen: Welche Tage sind besonders schwer? Welche Fächer? Gibt es körperliche Symptome (Bauchweh, Übelkeit), die sich am Wochenende auflösen? Wenn ja: ernst nehmen, Termin beim Kinderarzt + Schulpsychologie.
Schulpsychologische Beratungsstelle — wie komme ich da hin?+
In Baden-Württemberg gibt es regionale Beratungsstellen. Kostenlos, ohne Überweisung, ohne Diagnose-Pflicht. Anmeldung telefonisch oder per Online-Formular. Die Wartezeit kann mehrere Wochen betragen — frühzeitig anrufen.
Mein Kind wird in der Schule gemobbt. Was sind die ersten Schritte?+
1. Mit dem Kind reden — ohne Wertung. 2. Mit der Klassen­lehrer:in reden. 3. Wenn keine Reaktion: mit Schulleitung. 4. Schulsozialarbeit einschalten. 5. Falls all das versagt: Klassenwechsel, im Extremfall Schulwechsel. Es ist keine Schwäche, sein Kind zu schützen.
Wann muss ich mit einem Bußgeldverfahren rechnen?+
Wenn ein Kind unentschuldigt mehrfach fehlt und Eltern auf Schul-Mitteilungen nicht reagieren. Vorher gibt es in der Regel mehrere Gespräche und Mahnungen. Bußgeld kommt nicht überraschend, aber es kommt.
Mein Kind will einfach nicht — egal, was ich tue. Ich bin am Ende.+
Du bist nicht allein. Schulvermeidung ist eines der häufigsten Themen in Kinder- und Jugendpsychiatrien. Sieh es nicht als persönliches Versagen. Hol Hilfe: Elterntelefon 0800 111 0 550, Kinderarzt, Schulpsychologie — in dieser Reihenfolge.
Lohnt sich ein Schulwechsel?+
Manchmal ja, oft nein. Ein Wechsel löst nicht, was im Kind passiert — er verschiebt das Problem in eine neue Umgebung. Sinnvoll, wenn die konkrete Schule strukturell schlecht passt (Mobbing, schwere Konflikte, falscher Schultyp). Vor einem Wechsel: Schulpsychologie konsultieren.

Generelle Fragen

Bis wann gilt die Schulpflicht in Baden-Württemberg?+
Vollzeitschulpflicht: 9 Jahre, in der Regel von 6 bis 15 Jahren. Berufsschulpflicht: bis zum 18. Geburtstag oder Ende der Ausbildung. Wer keine Ausbildung macht, ist berufsschulpflichtig bis zum 18. Lebensjahr.
Darf ich mein Kind zu Hause unterrichten („Homeschooling")?+
In Deutschland nein. Die Bundesrepublik hält an der Präsenzschulpflicht fest — anders als z.B. die Schweiz, Großbritannien oder die USA. Ausnahmen: schwere Krankheit (Hausunterricht durch Lehrkraft), Auslands- aufenthalte mit deutscher Schule online.
Wer haftet, wenn mein Kind auf dem Schulweg verunglückt?+
Die gesetzliche Schülerunfallversicherung deckt Unfälle auf dem direkten Schulweg, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen — kostenlos für alle Eltern.
Wieviel Bildschirmzeit ist okay?+
Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: 10–13 Jahre maximal 1,5 Stunden täglich, 14–18 maximal 2,5 Stunden. Wichtiger als die Stunden: kein Bildschirm im Bett, kein Bildschirm bei den Mahlzeiten, kein Bildschirm in der letzten Stunde vor dem Schlafen. Wichtig für die Schule am nächsten Morgen.
Mein Kind hat einen Förderbedarf — wer hilft?+
Sonderpädagogischer Dienst (SBBZ), Beratungsstelle des Staatlichen Schulamts. Bei Lernschwäche, AD(H)S, Hochbegabung gibt es einen „Nachteilsausgleich" — schriftlich beantragbar, in der Regel zustimmungs- pflichtig durch eine Diagnostik.
Reicht ein „gutes" Schulgespräch wirklich?+
Oft ja, überraschend oft. Lehrkräfte sind in 95% der Fälle ansprechbar. Geh nicht mit Vorwürfen, sondern mit Beobachtungen rein. „Mir ist aufgefallen, dass…" wirkt anders als „Sie müssen…". Notiz mit drei Beispielen, ein konkretes Anliegen pro Gespräch.

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